Vaderkeborg 11
Leer (Ostfriesland)
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Beratung und Nachweis über Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich sowie bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Diese Beratungseinsätze werden ausschließlich von einer Pflegefachkraft durchgeführt, die Ihnen gerne praktische Tipps gibt und mit Ratschlägen hilft, Probleme zu erkennen und bietet geeignete Lösungen an.

Mit Herz und Achtung

Fürsorgliche Betreuung bei allen Aktivitäten

"Für uns bedeutet „Pflege“ die professionelle und aufmerksame Betreuung bei allen Lebensaktivitäten. Unser Ziel ist immer das persönliche  Wohlbefinden von Patienten. Durch individuelle und fürsorgliche Hinwendung beraten, unterstützen und fördern wir uns anvertraute Menschen. Krankenhausaufenthalte sollen vermieden bzw. verkürzt werden und eine ärztliche Behandlung gesichert sein, die es dem Pflegebedürftigen freistellt, sich so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung aufzuhalten."

Lidia und Johann Heinrich