Verhinderungspflege
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege (SGB XI).
Wenn Sie als Angehörige/r, die/der einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, durch Krankheit, Urlaub o.ä. verhindert sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den notwendigen Ersatz durch unseren Pflegedienst.